Batterien
Abgabestellen:
Für Batterien und Autobatterien besteht seit dem 1.Oktober 1998 die Rücknahmeverpflichtung für den Hersteller und Handel sowie die Rückgabepflicht für den Verbraucher! Für Autobatterien kann die Verkaufsstelle einen Pfand erheben, der bei Rückgabe rückerstattet wird. (Kassenbelege gut aufheben!)
Verwertung/Beseitigung
Heute werden etwa 10-20 % des Sammelgutes - Nickel-Cadmium-Batterien und Knopfzellen - verwertet. Die inzwischen quecksilberfreien Zink-Kohle und Alkali-Mangan Batterien sollen zukünftig in der Zink- und Stahlindustrie verwendet werden. Zur Zeit verhindern aber die Quecksilberanteile aus dem Rücklauf früherer Produktionsjahre diese Verwertung, deshalb werden sie noch auf Sonderabfalldeponien abgelagert.