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Graffiti-Beseitigung

Allgemeine Informationen

Graffiti

Sprüche, Beleidigungen, künstlerisch anspruchslose Schriftzüge oder Farbkleckse: Bei der Beseitigung solch illegaler Graffiti und Farbschmierereien an Hauswänden unterstützt die Universitätsstadt Marburg seit Jahren die Eigentümerinnen und Eigentümer auch finanziell. 75% der anfallenden Beseitigungskosten werden von der Stadt übernommen. Dies beinhaltet auch die Kosten für eine Nachbehandlung der gereinigten Fassadenoberflächen, damit nachfolgende Graffiti einfacher zu beseitigen sind.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie den städtischen Zuschuss für die Entfernung von Graffiti an Ihrer Liegenschaft beantragen können.

 

An wen muss ich mich wenden?

Der Fachdienst 60.1 - Bauverwaltung der Universitätsstadt Marburg, nimmt die Anträge entgegen und ist auch für die Bescheidung und spätere Auszahlung des Zuschusses zuständig.

 

Geld sparen

Die Höhe des Zuschusses beträgt 75% Prozent der Kosten für die Beseitigung der Graffiti und (auf Wunsch) einer anschließenden Versiegelung, welche die  Förderberechtigten zu tragen haben, maximal jedoch 3.000 Euro pro Grundstück und Jahr.

Besonders günstig für die Antragstellenden und das Stadtbild wird es, wenn sich Eigentümer*innen benachbarter Häuser gemeinsam für eine Graffiti-Beseitigung entscheiden. Denn das minimiert die Kosten bei maximaler optischer Aufwertung der Fassadenfront.

 

Wer entfernt die Graffiti?

Grundsätzlich muss eine Fachfirma mit der Beseitigung des Graffiti beauftragt werden. Der DBM entfernt die Graffiti von städtischen Gebäuden. Aber auch private Eigentümer*innen können ihn mit der Reinigung ihrer Hauswände beauftragen.

Achtung:
Die Bezuschussung von Maßnahmen in Eigenleistung ist ausgeschlossen!

 

Richtig und vollständig beantragen:

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular,

  • Angebot einer Fachfirma unter Angabe von Höhe und Zeitpunkt des Angebots,

  • Bildnachweis (Foto) der Fassade mit Graffiti,

  • eine Bescheinigung über die Strafanzeige,

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (sofern Dritte mit der Verwaltung der Anlage beauftragt sind) 

  • gegebenenfalls Nachweis des Versicherungsbescheides zur Höhe der Kostenübernahme.

Die Unterlagen schicken sie bitte per Post oder Mail an:

Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Bauverwaltung
Barfüßerstraße 11
35037 Marburg 
bauverwaltung@marburg-stadt.de

 

So geht es weiter

  • Vom Fachdienst Bauverwaltung erhalten Sie eine Bescheidung über die Bezuschussung.

  • Im Anschluss daran können Sie den Auftrag zur Entfernung der Graffiti verbindlich vergeben.

  • Nach 4 Monaten muss die Maßnahme abgeschlossen sein und die Schlussrechnung vorliegen, da die Gelder für den Zuschuss nicht beliebig lange vorgehalten werden können.

  • Die Rechnung, einen Überweisungsnachweis und eine kurze Dokumentation der erfolgten Beseitigung (Lichtbild) senden Sie bitte ebenfalls an den Fachdienst Bauverwaltung.

 

Bitte beachten!

RICHTLINIEN der Universitätsstadt Marburg für die Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen.

Das angehängte Merkblatt fasst das Wichtigste dieser Richtlinien noch einmal zusammen.

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