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Rücksichtnahme auf Wildtiere bei Aktivitäten im Freien
Es ist Frühling und insbesondere in der Vogelwelt ist reges Treiben zu beobachten: Die Zugvögel, die den Winter im warmen Süden verbracht haben, sind längst zurück, markieren ihre Reviergrenzen mit ihren artspezifischen Gesängen und haben z.T. schon damit begonnen, ihre Jungen großzuziehen.
Uns Menschen zieht das schöne Wetter ins Freie: Spazierengehen, Radfahren, sich im Garten betätigen und vieles mehr. Alle genießen nach der kalten Jahreszeit die Wärme und das Sonnenlicht.
Bei unseren Aktivitäten im Freien sollten wir aber darauf achten, dass Wildtiere nicht unnötig gestört werden. Das heißt: auf den Wegen bleiben, keinen Lärm machen und dafür Sorge tragen, dass Hunde keine Tiere aufschrecken oder gar jagen.
Gartenbesitzer sollten bei Arbeiten im Garten, die im Frühling und im Sommer anstehen, Rücksicht auf nistende Vögel und andere Tiere nehmen. Das gilt insbesondere beim Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Viele Vogelarten nutzten den Schutz der Gehölze zum Brüten und zur Jungenaufzucht. Störungen können dazu führen, dass die Vogeleltern für längere Zeit das Nest verlassen oder gar nicht mehr zurückkommen. Das hat zur Folge, dass die Eier auskühlen und Jungvögel erfrieren oder verhungern. Auch viele Kleinsäuger, Reptilien und Amphibien nutzen Sträucher und Hecken als Unterschlupf Rückzugsmöglichkeiten bieten.
Bevor Sie also zur Heckenschere greifen, vergewissern Sie sich bitte, dass dort, wo Sie schneiden wollen, keine Vögel nisten. Ohne die Tiere zu stören können sie das feststellen, indem sie über ein paar Tage hinweg beobachten, ob dort regelmäßig Vögel ein- und ausfliegen. Wenn dies der Fall ist, warten Sie bitte mit dem Rückschnitt, bis die Jungvögel ausgeflogen sind.
Dies hat auch einen rechtlichen Aspekt: Nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es u.a. verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit erheblich zu stören und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Grundsätzlich gilt:
In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen keine Gehölze (Bäume, Sträucher, Hecken) abgeschnitten oder beseitigt werden.
Eine Ausnahme bildet hier lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt, bei dem der jährliche Zuwachs (Anhaltspunkt je nach Gehölzart: 30 – 80 cm) entfernt werden darf.
Am besten warten Sie mit dem maßvollen Rückschnitt noch bis Anfang Juli, dann ist das Hauptbrutgeschäft vorbei. Sollte ein früherer Rückschnitt unbedingt nötig sein, suchen Sie bitte vorsichtig aber sorgfältig in dem Gehölz nach Nestern. Sollten sich noch Nester mit Jungvögeln finden, warten Sie noch eine Woche und schauen dann noch einmal nach, ob die Jungen das Nest inzwischen verlassen haben. Wenn ja, können Sie mit dem maßvollen Rückschnitt beginnen.
Hier noch ein Hinweis: Wer die Gehölze später schneidet, erspart sich eine erhebliche Mehrarbeit, denn Bäume und Sträucher haben im Frühsommer einen zweiten Wachstumsschub, den sogenannten Johannistrieb. Wer zu früh zur Heckenschere greift, wird sie wahrscheinlich später im Jahr noch einmal einsetzen müssen.