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Vogelbrut und Heckenschnitt
Derzeit stehen viele Grundstücksbesitzer vor einem Problem: Auf Grund der feucht-warmen Witterung in den letzten Wochen sind die Gehölze in diesem Frühjahr besonders stark gewachsen und die jungen Triebe ragen oft weit in Verkehrswege oder angrenzende Grundstücke hinein. Die betroffenen Grundstücksbesitzer sehen sich daher in der Pflicht, ihre Sträucher so bald wie möglich zurück zu schneiden.
Zurzeit sind aber auch viele Vögel, die ihre Nester gut versteckt im Laub von Bäumen und Sträuchern bauen, noch mit der Brut oder der Jungenaufzucht beschäftigt. So werden zum Beispiel die Jungvögel von Amseln, Grünfinken, Grasmücken und Zaunkönigen erst Mitte/Ende Juni flügge. Durch Schnittmaßnahmen in dieser Zeit können die Altvögel so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut verlassen und die Jungen verhungern.
(Übrigens bieten Sträucher und Hecken auch so manchen Kleinsäugern und Amphibien geeignete Rückzugsmöglichkeiten).
Grundsätzlich gilt daher:
In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen keine Gehölze (Bäume, Sträucher, Hecken) abgeschnitten oder beseitigt werden.
Eine Ausnahme bildet hier lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt, bei dem der jährliche Zuwachs (Anhaltspunkt je nach Gehölzart: 30 – 80 cm) entfernt werden darf.
Am besten warten Sie mit dem maßvollen Rückschnitt noch bis Anfang Juli, dann ist das Hauptbrutgeschäft vorbei. Sollte ein früherer Rückschnitt unbedingt nötig sein, suchen Sie bitte vorsichtig aber sorgfältig in dem Gehölz nach Nestern. Sollten sich noch Nester mit Jungvögeln finden, warten Sie noch eine Woche und schauen dann noch einmal nach, ob die Jungen das Nest inzwischen verlassen haben. Wenn ja, können Sie mit dem maßvollen Rückschnitt beginnen.
Hier noch ein Hinweis: Wer später schneidet, erspart sich auch erhebliche Mehrarbeit: Bäume und Sträucher haben im Frühsommer einen zweiten Wachstumsschub, den sogenannten Johannistrieb. Wer also zu früh zur Heckenschere greift, wird sie wahrscheinlich später im Jahr noch einmal einsetzen müssen.