Die Abfallwirtschaft leistet aktuell einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.
Aktuell treten verstärkt Abfälle auf, die mit Coronaviren kontaminiert sind – in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes aber auch in den Haushalten, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben.
Hier kommt den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden. Wir bitten die betroffenen Haushalte daher, folgende Regeln einzuhalten:
- Bitte geben Sie alle Abfälle, die kontaminiert sein könnten, in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke. Ein Einwerfen von z. B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
- Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
- Alle Abfälle, die im Quarantäne-Haushalt anfallen, gehören in die Restabfalltonne. Dies gilt auch für Bioabfall, Leichtverpackungen (Gelber Sack) und Papier.
- Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Restabfall zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.
- Spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen) sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu verpacken und mit dem Restabfall zu entsorgen.
- Die Abfalltonne darf nur soweit befüllt werden, dass der Deckel sich schließen lässt.